Garantiebedingungen Louis Poulsen
Louis Poulsen Deutschland GmbH (LP) gewährt dem Endverbraucher die folgende Garantie für die Produkte, die mit „Louis Poulsen“ bezeichnet und die ab dem 1. Januar 2019 bei LP bestellt worden sind.
Unter Endverbraucher ist jede Person, sowohl physische als auch juristische, zu verstehen, die das Produkt für die eigene Verwendung und zum Eigentum gekauft hat – und nicht im Hinblick auf i) Weiterverkauf zu gewerblichen Zwecken oder ii) gewerbliche Montage.
Umfang der Garantie
Während einer Dauer von fünf Jahren (”die Garantieperiode”) garantiert LP, dass das Produkt mangelfrei in Bezug auf den Betrieb ist, wenn solche Mängel auf Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind.
Die Ursache des Mangels muss bereits zum Zeitpunkt der Produktion vorhanden gewesen sein und einen Mangel auf Grund der Bewertung nach den geltenden Standards, der Praxis und dem technische Wissen zum Produktionszeitpunkt darstellen.
Die Garantie umfasst u.a. nicht:
1) Teile, die infolge Verschleiß zu ersetzen sind, hierunter auswechselbare Lichtquellen, Starter, Batterien u.a.m.;
2) durch materialverändernde oder korrodierende Einflüsse verursachte Verfärbung, Farbänderung und Verblassen, hierunter besonders Sonnenlicht, Regen, salzhaltige Einflüsse u.ä.;
3) unbedeutende Schönheitsfehler, wo der Mangel das Aussehen des Produkts bei dem Verwendungszweck nicht nennenswert beeinflusst;
4) ein unvermeidliches und/oder voraussichtliches Altern der Leistungsfähigkeit und des Aussehens des Produkts (z.B. Kunststoffteile, die in Zusammenhang mit dem natürlichen Altern verfärbt oder zerbrechlich werden) sowie allgemeine Toleranzen der Leistungsfähigkeit;
5) Mängel und Fehler, die auf Grund von fehlender Einhaltung der Grenzwerte für Temperatur und Spannung entstehen;
6) mechanische Einwirkung oder Belastung, die nicht in Übereinstimmung mit der Beschreibung des Produktes und der beabsichtigten Verwendung ist;
7) natürliche Variationen in den verwendeten Materialien;
8) Fehler und Mängel an den elektronischen Einheiten, die innerhalb der üblich anerkannten Fehlerquote (0,2 % je 1.000 Betriebsstunden) liegen, es sei denn, eine andere Fehlerquote ist in den Spezifikationen angegeben;
9) Lichtreduktion bei LED Modulen/LED Produkten von bis zu 0,4 %/1.000 Brennstunden, es sei denn, dass Lichtreduktionswerte von mehr als 04 %/1.000 Brennstunden in den Spezifikationen angegeben sind;
10) Farbwechsel im Licht von einem LED-Produkt. Auf Grund der technischen Entwicklung und auf Grund der normalen Reduktion der Lichtausbeute, die der Verwendung der LED-Produkte folgen, können nachfolgende Lieferungen von LED-Modulen/LED-Produkten eine Lichtstrahlung haben, die von dem ursprünglichem LED-Modul/LED-Produkt abweicht.
Die Garantie deckt nicht, wenn der Endverbraucher oder Dritter Änderungen an dem Produkt ohne vorausgehende schriftliche Genehmigung von LP vorgenommen haben.
Es obliegt dem Endverbraucher zu dokumentieren und nachzuweisen, (i) dass ein Mangel vorliegt, der von der Garantie umfasst ist und (ii), dass die
Fehler und Schäden weder direkt noch indirekt verursacht worden sind:
1) beim Auspacken des Produkts;
2) durch fehlende oder ungenügende Wartung;
3) während des Transports;
4) durch fehlerhafte Installation oder Montage entgegen einer eventuell geltenden Anleitung oder entgegen gutem handwerksmäßigen Brauch und Praxis;
5) durch fehlerhafte Aufbewahrung oder eine andere fehlerhafte Handhabung des Produkts;
6) durch Produktmodifikationen oder
7) durch andere Fehler oder Schäden, die nicht auf Fabrik-, Produktions- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.
Die Garantie kann nur dann geltend gemacht werden, wenn die Kaufsumme wie vereinbart bezahlt worden ist.
Mängelrüge
Die Garantie kann nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass der Endverbraucher spätestens zwei Monate nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen können und jedenfalls innerhalb der Garantieperiode, eine schriftliche Mängelrüge einreicht. Die Mängelrüge ist bei einem Einkauf über den Webshop an LP, ansonsten an den autorisierten LP Händler, der das Produkt verkauft hat, zu senden. Zusammen mit der Mängelrüge ist durch entsprechende Dokumentation, z.B. durch Anlage der Rechnung, nachzuweisen, dass das Produkt entweder von LP oder von einem autorisierten LP Händler gekauft ist.
Nachbesserung
Bei Mängeln, die von der Garantie gedeckt sind, wird LP die Mängel nach eigener Wahl entweder durch eine Reparatur oder eine kostenlose Neulieferung beseitigen. Es obliegt dem Endverbraucher nach Aufforderung von LP, das Produkt beim nächsten autorisierten LP-Händler einzureichen, um die Reparatur einzuleiten oder eine Neulieferung durchzuführen.
Wenn die Mängel nicht ohne unverhältnismaßig hohe Kosten beseitigt werden können und eine Neulieferung nicht möglich ist, z.B. wenn das Originalprodukt zum Reklamationszeitpunkt nicht mehr vorhanden ist, kann LP wählen, die Kaufsumme zurückzuzahlen oder das Produkt durch ein vergleichbares Produkt zu ersetzen, selbst wenn dieses vergleichbare Produkt von dem ursprünglichen Produkt mit Bezug auf Aussehen und Funktion abweicht.
Eine Neulieferung erfolgt, indem LP das neue Produkt an den nächsten autorisierten LP Händler sendet, wo es von dem Endverbraucher abgeholt werden kann.
Auf Grund der technischen Entwicklung und auf Grund der normalen Reduktion der Lichtausbeute, die der Verwendung der LED-Produkte folgen, kann ein neues LED-Produkt/LED-Modul (das LP in Verbindung mit der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung liefert) eine Lichtstrahlung haben, die von dem ursprünglichem LED-Modul/
LED-Produkt abweicht.
Wenn die Nachbesserung durch Auswechselung von Ersatzteilen oder anderen Materialien erfolgen kann, und wenn eine solche Auswechselung ohne wesentliche Nachteile für den Endverbraucher erfolgen kann, ist LP berechtigt, den Endverbraucher darauf zu verweisen, die Auswechselung selbst vorzunehmen. In dem Fall wird LP die für die Auswechselung erforderlichen Ersatzteile oder Materialien kostenlos an den Endverbraucher liefern.
LP deckt nicht die Transport-/Fracht-/Versandkosten oder die Kosten für die Demontage oder die Wiedermontage des alten Produkts, die Montage eines neuen Produkts oder ähnliche mit der Nachbesserung verbundenen Kosten.
Nicht von der Garantie gedeckte Nachbesserung
Wenn sich herausstellt, dass der Anspruch des Endverbrauchers nicht von der Garantie umfasst ist, hat der Endverbraucher die mit dem Transport/Versand des Produktes und mit dem Transport durch den Reparateur an und von dem Endverbraucher verbundenen Kosten zu zahlen. Darüber hinaus hat der Endverbraucher in diesem Fall die Kosten und den Lohn des Reparateurs für die Untersuchung des Produktes zu zahlen.
Haftungsausschluss
LP haftet nicht für Schäden verursacht von Naturereignissen (u.a. Blitzschlag) oder durch unzureichende Elektrizitäts-Versorgungsverhältnissen einschl. Spannungsspitzen, Über-/Unterspannungen sowie Oberwellenschwankungen im Stromsystem, da solche Schäden nicht als Mängel zu betrachten sind und somit nicht von der Garantie umfasst sind.
LP haftet nicht für Mängel, die von Vereinbarkeitsproblemen zwischen dem Produkt und dem Installationsumfeld, z.B. Steuerungssystem und Stromversorgung, herrühren.
LP haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall oder andere indirekte Verluste oder Folgeverluste. Ein eventueller Schadensersatzanspruch kann nie höher als die vereinbarte Kaufsumme für das mangelhafte Produkt sein.
LP haftet nicht für Verluste, die aus Verhältnissen herrühren, auf die LP keinen Einfluss hat, hierunter Streiks, auch örtliche Konflikte (sowohl gesetzliche als auch gesetzwidrige), Aussperrungen, öffentliche Auflagen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, fehlende oder mangelhafte Lieferungen von Sublieferanten, Terror, Embargo, politische Unruhe, Vandalismus, ungewöhnliche Naturereignisse u.a.m. (höhere Gewalt).
Anzuwendendes Recht und Gerichtstand
1) Für diese Bedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des
UN-Kaufrechts.
2) Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Düsseldorf. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Hinweis von Lichtraum
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben hiervon unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns halten, unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.