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Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte

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Wever-Ducre 133765B9 5

Garantiebedingungen des Herstellers

WEVER & DUCRÉ BV | Spinnerijstraat 99/21 | 8500 Kortrijk | Belgium | office@weverducre.com | weverducre.com

GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Wever & Ducré BV, Spinnerijstraat 99/21, 8500 Kortrijk, Belgien, gewährt durch ihre Vertriebsgesellschaften und autorisierten Vertriebspartner­Innen folgende Garantie von 5 Jahren auf Wever & Ducré -Produkte und Wastberg+-Produkte (Stand März 2026):

Wir garantieren, dass unter den Marken „Wever & Ducré“ und „Wastberg+“ vertriebene Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während eines Garantiezeitraums von fünf Jahren ab Rechnungsdatum frei von Fabrikations- und/oder Materialfehlern sind. Von dieser Garantie umfasst sind Wever & Ducré-Produkte, die ab 01.02.2021 und Wastberg+-Produkte, die ab 01.02.2026 gekauft werden. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsausstellung.

§ 1 Umfang der Garantie

(1) Von der Garantie erfasst sind nur Produkte,

  • (a) die gemäß den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (Datenblatt) verwendet werden;
  • (b) die gemäß Montageanleitung durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen installiert und in Betrieb gesetzt wurden;
  • (c) deren Wartungserfordernissen fachmännisch Genüge getan wird;
  • (d) deren Grenzwerte für externe Einflussfaktoren, wie etwa Temperaturen und Spannungen, nicht überschritten werden;
  • (e) die keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen und/ oder chemischen Belastungen ausgesetzt sind;
  • (f) die ausschließlich mit Lampen ausgestattet werden, die den geltenden IEC-Spezifikationen entsprechen;
  • (g) und an denen keine Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden, zu denen wir nicht unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben.

(2) Die Garantie bezieht sich nicht auf

  • (a) normale Abnutzung und Verschleiß sowie Verschleißteile oder Softwarefehler, Viren u.ä.;
  • (b) vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen;
  • (c) Konstruktionsfehler;
  • (d) Sonderfertigungen, bei denen wir nach vom Kunden/von der Kundin vorgelegten Plänen, Zeichnungen und Spezifikationen arbeiten;
  • (e) Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiß, Ermüdung oder Verschmutzungen verändern;
  • (f) Abweichungen des Produkts von Abbildungen oder Angaben in unseren Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen;
  • (g) Handelswaren und Produkte anderer Hersteller, die wir vertreiben;
  • (h) Montagearbeiten und/oder sonstige Werk- oder Dienstleistungen.

(3) Die Garantie gilt für dauerhafte Fehlfunktionen von Produkten, die auf wesentliche Fabrikations- und/oder Materialfehler zurückzuführen sind, soweit sie die Nennausfallsrate übersteigen. Wenn in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen nichts Gegenteiliges festgelegt wurde, beträgt die Nennausfallsrate bei elektronischen Betriebsgeräten und Bauteilen wie etwa LEDs 0,2%/1000 Betriebsstunden, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Weiters gelten bei LED-Leuchten, die ein oder mehrere LED-Module enthalten können, ein Lichtstromrückgang von bis zu 0,6%/1000 Betriebsstunden sowie eine Lichtfarbpunktverschiebung über die Lebensdauer als Stand der Technik und fallen nicht unter die Garantie. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Modul einer Toleranz von +/- 10 %. Werden LED-Leuchten und/oder einzelne LED-Module ersetzt, so kann es aufgrund des technischen Fortschritts und der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber dem ursprünglichen Produkt kommen.

§ 2 Anspruchsvoraussetzungen

(1) Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde/die Kundin uns einen, von Wever & Ducré an den Kunden/die Kundin ausgestellten Originalkaufbeleg vorlegen. Weiters muss uns der Kunde/ die Kundin seine/ihre Kontaktdaten und Informationen zu den gekauften Produkten übermitteln. Wir behalten uns vor, erforderlichenfalls weitere Angaben zu verlangen. Wenn der Kunde/die Kundin über keinen an ihn/sie ausgestellten Originalkaufbeleg von Wever & Ducré verfügt, muss er/sie sich an einen autorisierten Wever & Ducré- oder Wastberg+- Vertriebspartner wenden. Für die Abwicklung der Reklamation ist ausschließlich der autorisierte W&D- oder Wastberg+- Vertriebspartner verantwortlich.

(2) Der Kunde/die Kundin hat uns innerhalb von 2 Wochen nach der Feststellung, dass einige oder alle der für die Garantie registrierten Produkte Fabrikations- und/oder Materialfehler aufweisen, diesen Umstand schriftlich mitteilen. Es ist uns sodann eine angemessene Frist zu gewähren, um die Produkte zu prüfen. Sollte dafür die Rücksendung der Produkte an uns erforderlich sein, trägt die Kosten dafür der Kunde/die Kundin. Treten Zweifel am Vorliegen des behaupteten Mangels oder daran auf, dass der behauptete Mangel auf einen von dieser Garantie umfassten Fabrikations- und/oder Materialfehler zurückzuführen ist, trägt die Beweislast für das Vorliegen des Mangels und/oder die Kausalität eines von dieser Garantie umfassten Fabrikations- und/oder Materialfehlers der Kunde/die Kundin; dieser bzw. diese hat die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

§ 3 Leistungen

(1) Wenn sich nach Prüfung eines als Garantiefall gemeldeten Produkts herausstellt, dass es die behaupteten Mängel aufweist und diese durch die Garantieerklärung gedeckt sind, so steht es uns frei, entweder den Mangel zu beheben oder einen von uns gewählten Ersatz in Form gleicher oder gleichwertiger Produkte zu leisten oder den Kaufpreis zu erstatten.

(2) Alle mit der Garantieleistung entstehenden Nebenkosten trägt der Kunde/die Kundin. Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kosten für den Ein- und Ausbau, den Transport oder Versand des fehlerhaften und des reparierten bzw. des Ersatzprodukts, die Entsorgung, für Fahrt- und Wegzeiten, für Hebevorrichtungen und Gerüste. Auch für im Rahmen der Garantieleistung notwendige Neuinbetriebnahmen, Softwareneuinstallationen oder Softwareupdates trägt die Kosten der Kunde/die Kundin.

(3) Unsere Ersatzprodukte oder -teile entsprechen in ihrer Funktionalität dem zu ersetzenden Produkt oder dem zu ersetzenden Teil. Die Ersatzprodukte oder -teile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die zwar gebraucht oder überholt, aber neuen Produkten oder Teilen in Hinsicht auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind; es können sich jedoch geringe Abweichungen in Hinblick auf Abmessungen und Design ergeben.

(4) Die Erbringung einer Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung des Garantiezeitraums. Ersatzprodukte oder –teile sind jedoch insoweit von der Garantie umfasst, als wir dafür einstehen, dass sie für die restliche Zeit des anwendbaren Garantiezeitraumes für das Produkt, das ersetzt wird oder in dem sie eingebaut werden, keine Fabrikations- und/oder Materialfehler aufweisen.

§ 4 Schlussbestimmungen

(1) Wir übernehmen keine über diese Garantie hinausreichende Haftung. Insbesondere haften wir im Rahmen dieser Garantie nicht für etwaige mittelbare Schäden, Sonder- oder Folgeschäden, Vermögensschäden einschließlich dem Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne, Zinsen, Erträge, erwarteter Einsparungen oder Geschäfte, Schädigungen des Firmenwerts, und Schäden jeglicher Art, die Dritten entstanden sind. Unsere gesetzliche Gewährleistung bleibt jedoch gemäß unseren jeweils anwendbaren AGB bzw. subsidiär nach den gesetzlichen Bestimmungen unverändert aufrecht und besteht neben dieser Garantie.

(2) Die Haftung aus dieser Garantie ist auf den Kaufpreis der betroffenen Produkte gemäß dem Originalkaufbeleg von Wever & Ducré an den Kunden/die Kundin oder die Kosten für Reparatur oder Austausch beschränkt; der jeweils niedrigere Betrag bildet die Obergrenze der Haftung aus dieser Garantie. Sie ist gegenüber einer Haftung aus anderen rechtlichen Gründen subsidiär. Ein Anspruch auf zusätzliche bzw. den tatsächlichen Schadensbetrag erhöhende Leistungen oder Zahlungen kann nicht aus dieser Garantie hergeleitet werden.

(3) Der Kunde/die Kundin kann die Garantie bzw. seine Rechte daraus nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen. Dritte haben kein Recht, eine der in dieser Garantie enthaltenen Bestimmungen durchzusetzen.

(4) Es gilt das belgisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Garantieerklärung ergeben, ist Kortrijk (Belgien).

(6) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Garantieerklärung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem Parteiwillen möglichst nahe kommt.

Wever & Ducré Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte – Flexibel steuerbares Licht mit präziser... mehr
Produktinformationen "Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte"

Works-with-Dali-Logo

Wever & Ducré Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte – Flexibel steuerbares Licht mit präziser Ausrichtung

Hochwertiges Design in verschiedenen Farben

Die Wever & Ducré Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte kombiniert modernes, zylindrisches Design mit intelligenter Lichtsteuerung. Hergestellt aus Aluminiumdruckguss, ist sie in verschiedenen Farben und Farbkombinationen erhältlich. Mit ihren kompakten Abmessungen von 100 mm Durchmesser und 130 mm Höhe eignet sie sich ideal für vielfältige Beleuchtungsszenarien.

Intelligente Steuerung mit DALI

Dank der DALI-2-Schnittstelle lässt sich die Leuchte individuell dimmen und in komplexe Lichtsteuerungssysteme integrieren. So können verschiedene Helligkeitsstufen und Szenarien zentral gesteuert werden, was sie ideal für anspruchsvolle Lichtlösungen in Wohn- und Gewerberäumen macht.

Stufenloses Licht mit dim2warm

Die dim2warm-Technologie sorgt dafür, dass sich die Farbtemperatur mit der Dimmung verändert – von 2000 K (sehr warmweiß) bis 3000 K (wohnliches Warmweiß). Dies ermöglicht ein dynamisches Lichtambiente, das sich flexibel an den jeweiligen Einsatzzweck anpassen lässt. Ein CRI ≥ 90 gewährleistet eine naturgetreue Farbwiedergabe.

Dreh- und schwenkbare Lichtlenkung

Mit einer Drehbarkeit von 355° und einer Schwenkbarkeit von bis zu 25° ermöglicht die Solid 1.0 eine gezielte Lichtausrichtung. Der 38° Abstrahlwinkel sorgt für eine harmonische Beleuchtung mit gleichmäßiger Lichtverteilung.

Technische Details

  • Leistung: 12,5 W (220–240 V)
  • Lichtstrom: 510 lm
  • Farbgenauigkeit: MacAdam ≤ 3 SDCM
  • Lebensdauer der LEDs: 50.000 Stunden (L70)
  • Abstrahlwinkel: 38°
  • Beweglichkeit: 355° drehbar, 25° schwenkbar
  • Schutzklasse: Klasse 1
  • Schutzart: IP20 (nur für Innenräume)
  • Abmessungen: Durchmesser 100 mm, Höhe 130 mm
  • Gewicht: 0,65 kg

Vielseitige Anwendungsmöglichkeiten

Die Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte eignet sich perfekt für Wohnräume, Büros, Hotels und Restaurants, in denen eine flexible, zentral gesteuerte Beleuchtung gefragt ist.

Hinweis

Die Leuchte wird inklusive Treiber geliefert. Das Betriebsgerät kann vom Endverbraucher ausgetauscht werden, während die Lichtquelle nur durch Wever & Ducré Fachleute oder mit deren Genehmigung ersetzt werden darf.


Erklärungen zu den Lichtwerten

Was ist DALI?

DALI (Digital Addressable Lighting Interface) ist ein weltweit genutztes digitales Steuerprotokoll für die Lichtsteuerung. Es ermöglicht eine individuelle Ansteuerung und Dimmung einzelner Leuchten oder Leuchtengruppen innerhalb eines Systems. Mit DALI-2 wurde der Standard weiterentwickelt und verbessert, um eine noch präzisere Steuerung und Kompatibilität mit verschiedenen Geräten zu gewährleisten.

Was ist dim2warm?

Dim2warm sorgt dafür, dass sich beim Dimmen nicht nur die Helligkeit, sondern auch die Farbtemperatur verändert. Je weiter die Leuchte heruntergedimmt wird, desto wärmer wird das Licht – von 3000 K (warmweiß) bis 2000 K (sehr warmweiß, fast kerzenähnlich).

Was bedeutet Farbtemperatur (Kelvin)?

Die Farbtemperatur gibt an, ob Licht eher warm oder kühl wirkt. 2000 K erzeugt ein sehr warmes Licht für eine gemütliche Atmosphäre, während 3000 K einen wohnlichen, klaren Weißton bietet.

Was bedeutet CRI (Ra)?

Der Farbwiedergabeindex (CRI, auch Ra-Wert genannt) gibt an, wie realistisch Farben unter einer Lichtquelle erscheinen. Mit CRI ≥ 90 werden Farben besonders naturgetreu dargestellt.

Was bedeutet MacAdam ≤ 3 SDCM?

Ein Wert von MacAdam ≤ 3 SDCM beschreibt eine hohe Farbkonsistenz. Farbabweichungen zwischen mehreren Leuchten sind für das menschliche Auge kaum wahrnehmbar, wodurch eine gleichmäßige Lichtwirkung erzielt wird.

Was bedeutet L70 / 50000h?

L70 / 50000h bedeutet, dass die LED nach 50.000 Betriebsstunden noch 70 % ihrer ursprünglichen Helligkeit erreicht.

  • LR107660

  • Aluminium

  • Mattschwarz

  • Ø 9,8 cm, Höhe 13 cm

  • DALI-2, 220 - 240 V | IP 20 | Klasse 1

  • 12,5W, 510lm, 2000 K - 3000 K, CRI (Ra) >90 (Bestmögliche Farbwiedergabe 100) - L70 / 50000h, initial MacAdam ≤ 3 SDCM (Auch erhältlich mit 2700K oder 3000K) | Ausstrahlwinkel 38°; 355° dreh- und 25° schwenkbar

  • Lichtquelle durch Wever & Ducré oder Fachleute mit ausdrücklicher Genehmigung austauschbar

Weiterführende Links zu "Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte"
Verfügbare Downloads:
Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte
Hersteller:
Wever & Ducré GmbH | Auer-Welsbach-Gasse 36, 8055 Graz, AUSTRIA
Wever & Ducré kontaktieren
WEEE 25572833
Hersteller-Artikelnummer: 133765B9

Eigenschaften "Solid 1.0 DALI Aufbauleuchte"
Hersteller / Marke: Wever & Ducré
Farbe: weiß, Kupfer, bronze, Champagner, schwarz
LED: Ja
Lichtverteilung: direkt
Material: Aluminium
Schutzklasse: IP20
Stil: Modern - aktuelles Design, Schlicht
Verwendung im:: Innenraum
Verwendungszweck: Array, Akzentbeleuchtung, Allgemeinbeleuchtung, Stimmungsleuchte
CRI oder Ra: > 90
Dimmbar: Dali
Lichtfarbe: 2000 - 3000 K
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